rechtliche Betreuung

Die rechtliche Betreuung ist eine ersatzweise Vertretungsvollmacht rechtliche Dinge betreffend. Sie wird vom zuständigen Amtsgericht (Betreuungsgericht) beschlossen und gilt nur in den festgelegten Aufgabenkreisen. Der rechtliche Betreuer wird grundlegend dem Wunsch und dem Wohl des Klienten entsprechen und ausschließlich dessen Rechtsgüter vertreten. Er stellt eine Hilfe zur Selbstbestimmung dar. Es gilt der Grundsatz: besorgen, nicht versorgen. Weiterführende informationen finden sie bei den zur Verfügung gestellten Links


Innerhalb dieser Tätigkeitsfelder sind wir für die Amtsgerichte Chemnitz, Zwickau, Döbeln/Hainichen, Hohenstein-Ernstthal aktiv.